Nach einem ersten Betrug werden Opfer oft von Personen angesprochen, die behaupten, das verlorene Geld zurückholen zu können. Viele dieser Angebote sind ein zweiter Betrug.
Typische Warnzeichen
- Unaufgeforderte Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder sozialen Medien
- Garantie, dass das Geld zurückgeholt wird
- Behauptung, „mit“ der Polizei, einer Zentralbank oder einer Aufsichtsbehörde zusammenzuarbeiten
- Vorabgebühren, besonders in Kryptowerten
- Bitte um Fernzugriff auf Ihren Computer oder um Ihre Seed-Phrase
So prüfen Sie
Suchen Sie das Unternehmen auf den Warnlisten der BaFin, FCA, CONSOB, AMF und anderer Aufsichtsbehörden. Prüfen Sie die Zulassung des Anwalts bei der Rechtsanwaltskammer. Verlangen Sie eine schriftliche Mandatsvereinbarung und lesen Sie sie, bevor Sie etwas bezahlen.